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VERLOSUNGSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines

Jeder Teilnehmer an der gegenständlichen Verlosung anerkennt bereits mit Durchführung seiner Registrierung ausdrücklich, dem gesamten Inhalte nach und unwiderruflich die im folgenden dargestellten Verlosungsbedingungen.

II. Object van de verloting

Verlost wird die Villa "Mountain View", welche sich auf einem etwa 17.000 m2 großen Grundstück des Weinguts "Diemersfontein" - Plot. Nr. 12260, etwa 55 km von Kapstadt entfernt, befindet. Die Villa ist komplett möbliert und weiters mit Tisch- und Bettwäsche sowie Geschirr und E-Geräten und dem üblichen Hausrat für 6 Personen ausgestattet und es umgibt sie ein etwa 2.500m² großes Gartengrundstück.

III. Treuhänderin

  1. 1. Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung sowie die Überwachung der Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß dem Verlosungsergebnis werden von Frau Dr. Christa Kohl-Rupp, Rechtsanwältin und Mitglied der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, 8225 Pöllau, Lamberggasse 8a bewerkstelligt bzw. kontrolliert. Sie können die Anwältin kontaktieren über die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
  2. Die Lospreiseinzahlungen werden auf einem treuhändig verwalteten Fremdgeldkonto verwahrt.
    IBAN: AT88 3831 1000 0004 4156
    BIC: RZSTAT2G311
    lautend auf‚ “Mountain View”
    Eine Verfügung über dieses Konto erfolgt nur derart, dass nach Verkauf der Lose nach erfolgter Verlosung der entsprechende Eigentumserwerbsvertrag errichtet, danach die Grundbuchsordnung im Sinne des Verlosungsergebnisses hergestellt und danach nach Abdeckung sämtlicher Gebühren, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten der verbleibende Restbetrag an die Liegenschaftseigentümerin ausbezahlt wird. Sollten trotz erfolgter Registrierung die Lospreisbeträge für die Losmenge von 9.999 bis zum 31.05.2014 nicht auf dem Treuhandkonto eingelangt sein, dann hat der Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit, bekanntzugeben, dass er dennoch die Verlosung durchführen will. Danach wird die Treuhänderin mit den eingelangten Lospreisen den Losankauf durchführen, wobei diese Vorgangsweise auf der Homepage so rechtzeitig bekanntgegeben werden muss, dass bis zur Durchführung der Verlosung ein Zeitraum von zumindest 14 Tagen gegeben ist. Sollte die Liegenschaftseigentümerin sich dazu entschließen, unter der aufgelegten Losmenge die Verlosung nicht durchzuführen, dann werden die eingezahlten Beträge von der Treuhänderin an die Einzahler auf die von diesen bekanntgegebenen Konten oder per Postanweisung an die angegebenen Adressen rückausbezahlt, wobei eventuell der tatsächlich entstandene Aufwand in Abzug gebracht wird.

IV. Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig (Vollendung des 18. Lebensjahres) und eigenberechtigt sein.
  2. Die Teilnahme ist nur über die im Internet eingerichtete Teilnahmemaske möglich.
  3. Für die Richtigkeit der bekanntgegebenen Daten des jeweiligen Teilnehmers haftet dieser selbst.
  4. Es wird bei jeder Registrierung eine Registrierungsnummer vergeben, wobei diese Registrierungsnummer in weiterer Folge berechtigt, Lose bis zum Erreichen der gesamten aufgelegten Losmenge nach dem Start des Verlosungsvorganges durch die Treuhänderin zu bestellen. Mit Hilfe dieser Registrierungsnummer kann für den Fall der erfolgten Verlosung RA Dr. Kohl-Rupp die Gewinnerin/den Gewinner eruieren.
  5. Die Berechtigung zur Teilnahme an der etwaig stattfindenden Verlosung wird grundsätzlich mit dem Eingang des Lospreisbetrages auf dem Fremdgeldkonto wirksam; die zufällig verteilten Losnummern werden etwa 2 Wochen vor dem Verlosungstermin per E-Mail versandt. Das Los mit der Nummer 0000 wird nicht vergeben. Teilnahmeberechtigt sind die Einzahler der ersten 9.999 Losbeträge mit den zugeteilten Losnummern von 0001 bis einschließlich 9.999.
  6. Jeder Teilnehmer kann an jedem beliebigen Computer für seine Registrierung sorgen.
  7. Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach registrieren lassen.
  8. Von jedem zugeteilten Los wird 1 € überweisen an das Projekt Maitland Cottage Home Südafrika.
    Selbstverstandlich können Sie auch Ihre Spenden direct diesem Projekt überweisen.
  9. Die Verlosung findet am Verlosungstag öffentlich statt.
  10. Sollten die Lospreisbeträge für die gesamt aufgelegte Losmenge schon vor dem angesetzten Verlosungstag vollständig auf dem Treuhandkonto eingelangt sein, so führt die Treuhänderin den Losankauf durch und würde in diesem Fall die Verlosung schon früher statt finden. Zwischen dem Zeitpunkt des Ankaufes des letzten Loses und der Verlosung müssen 14 Tage liegen und ist in diesem Fall die Verlosung auf der Homepage anzukündigen.
  11. Die Zahlungseingänge auf dem genannten Fremdgeldkonto werden von der Treuhänderin persönlich kontrolliert und mit den Registrierungsnummern abgeglichen.
  12. Die Ziehung erfolgt in der Form, dass 4 durchsichtige Glasgefäße folgendermaßen für die Ziehung befüllt werden. In jedes dieser Glasgefäße werden in undurchsichtige kleine Behältnisse jeweils die Zahlen 0 – 9 eingebracht; die Ziehung beginnt mit der Einerstelle, danach folgt die Zehnerstelle, dann die Hunderterstelle und zuletzt die Tausenderstelle. Sollte die Zahl 0000 gezogen werden, so muss unmittelbar im Anschluss eine neue Ziehung durchgeführt werden, da das Los mit der Nummer 0000 nicht vergeben wird.
    Bei der Ziehung sind sowohl die Treuhänderin Dr. Christa Kohl-Rupp als auch die Objektseigentümerin bzw. eine von dieser entsprechend bevollmächtigte Person anwesend.
    Nach erfolgter Ziehung und somit vorliegendem Ergebnis wird aus der vorliegenden Liste die Registrierungsnummer erhoben und werden danach aus dem dazugehörigen Registrierungsformular die Daten der Gewinnerin/des Gewinners festgestellt. 
    Die Gewinnerin/der Gewinner wird in der Form bekannt gegeben, dass die gezogene Losnummer auf der Homepage veröffentlicht wird sowie weiters bekannt gegeben wird, aus welchem Land die Gewinnerin/der Gewinner stammt. Weitere persönliche Daten der Gewinnerin/des Gewinners werden nur mit deren/dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben.
  13. Der Gewinner/die Gewinnerin wird von der Treuhänderin anhand der angegebenen Daten aus der Registrierung verständigt.
  14. Darüberhinaus hat die Gewinnerin/der Gewinner bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 20 Tagen ab dem dem Tag der Verlosung folgenden Tag, um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch die Treuhänderin erfolglos sein und sich die Gewinnerin/der Gewinner innerhalb der vorgenannten 20-tägigen Frist bei der Treuhänderin nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen 3 Werktagen statt. Innerhalb von 4 Wochen nach Kontaktaufnahme der Gewinnerin/des Gewinners mit der Treuhänderin wird eine grundbuchsfähige Urkunde zwischen Veräußerer und Erwerber errichtet, aufgrund welcher das grundbücherliche Eigentum des Gewinners/der Gewinnerin eingetragen werden kann.
  15. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt spätestens binnen 4 Wochen ab Unterfertigung des Vertrages über den Eigentumsübergang an den Gewinner/die Gewinnerin, dies ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit. Die Liegenschaftseigentümerin verpflichtet sich, die Eigentumserwerbsurkunde ohne Verzug zu unterfertigen. Der Gewinner des Objektes räumt der Verlosungsveranstalterin das Recht ein, die Villa noch maximal 3 Monate zu mieten, zu einen Preis von € 1.500,00 pro Monat, damit diese ausreichend Zeit hat, die Übersiedlung nach Europa vorzubereiten.
  16. Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden von der Veranstalterin getragen.
  17. Die Registrierungseingabe erfolgt unter Verwendung der entsprechenden technischen Möglichkeiten so, dass ein „Mithören“ der Daten nicht möglich ist; Schutz auch durch das österreichische Bankgeheimnis. Alle Daten der Teilnehmer werden nach grundbücherlicher Einverleibung des Eigentumserwerbes aus den elektronischen Systemen der Treuhänderin gelöscht.
  18. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und aller sonstigen Kollisions- und Verweisungsnormen. Gerichtsstandort ist grundsätzlich Graz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  19. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung der Veranstalterin, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, weshalb diese nicht unter das Glückspielmonopol des Bundes fällt.
  20. Die maximale aufgelegte Losmenge beträgt 9.999 Lose zu einem maximalen Lospreis pro Stück von € 99,00.
  21. Rechtsgültigkeit entfalten alleine die Teilnahmebedingungen in deutscher Sprache. Die Übersetzung der deutschen Version der Teilnahmebedingungen, welche die einzig rechtsgültige ist, ist so sorgfältig wie möglich durchgeführt worden, dennoch kann es hier zu kleinen Abweichungen kommen, weshalb darum gebeten wird, die deutsche Version durch zusehen und bei Fragen sich an die Treuhänderin Dr. Christa Kohl-Rupp über deren E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu wenden.
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